Das neue Anti-SPAM-Gesetz – Fernmeldegesetz vom 1. April 2007
| Das neue Anti-SPAM-Gesetz – Fernmeldegesetz vom 1. April 2007 |
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Seit der Einführung des revidierten Fernmeldegesetzt (FMG) per 1. April 2007, haben sich in der E-Mail Werbung einige Veränderungen ergeben. So wird neu auch der Versand von unverlangt zugestellten E-Mail und SMS (sog. Spam) mit Busse oder gar Freiheitsstrafe geahndet. Was ist neu mit dem neuen Anti-SPAM-Gesetz?Seit der Einführung des revidierten Fernmeldegesetzt (FMG) per 1. April 2007, haben sich in der E-Mail Werbung einige Veränderungen ergeben.So wird neu auch der Versand von unverlangt zugestellten E-Mail und SMS (sog. Spam) mit Busse oder gar Freiheitsstrafe geahndet. Auch bei diesem Gesetz ergibt sich aus der Formulierung ein gewisser Interpretationsspielraum. Der Autor möchte aufzeigen, wie weiterhin möglichst sicher, E-Mail und auch SMS als Werbe- / Kommunikationsmittel genutzt werden können. Im Gegensatz zu den sehr strengen Gesetzen in der EU und in den Staaten hat die Schweiz eine vernünftige, liberale Gesetzgebung. Dabei macht die Schweiz das sogenannte „OPT-IN“ Verfahren zur Pflicht. Das Gesetzt verbietet somit den Versand von Massenwerbung per E-Mail und/oder per SMS, wenn vom Empfänger keine Einwilligung für den Emfang vorliegt. Dies im Unterschied zum „OPT-OUT“-Verfahren, welches eine erste Kontaktaufnahme gestattet, solange dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, sich einfach und direkt aus dem Newsletter-Verteiler auszutragen. Der Gesetzesartikel im Originaltext:Bundesgesetz vom 19. Dezember 198614 gegen den unlauteren Wettbewerb Art. 3 Bst.Unlaulter handelt insbesondere, wer: „Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.“ Natürlich gibt es auch bei diesem Gesetzt Interpretationsspielraum und nachfolgende Tipps sollen helfen, auch bei zukünftigen Werbemassnahmen über E-Mail keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Dabei unterscheidet der Autor zwischen „zwingenden Kriterien“, welche sich aus dem Gesetz ergeben und Empfehlungen, welche zusätzliche Sicherheit bieten. Vom Gesetz vorgegebene Kriterien:Der Firmenabsender (vollständige Firmenanschrift, inkl. direkte Kontaktmöglichkeit) ist in jedem angegeben und auch entsprechend erreichbar (Kontaktaufnahme muss möglich sein)Es dürfen nur diese Empfänger angeschrieben werden, die ausdrücklich Ihr Einverständnis zum Empfang elektronischer Kommunikation gegeben haben In elektronischen Formularen darf diese Einwilligung nicht vorgeschlagen werden, indem diese Einwilligung bereits vorausgefüllt ist (gesetztes Häckchen im Formular). Auch hier wieder mit der Ausnahme für bestehende Kunden. Dem Kunden werden nur eigene und/oder artverwandte Produkte angeboten bzw. Produkte die der Empfänger bereits bezogen hat. In jedem Werbemail befindet sich ein „Abmeldelink“, mit dem sich der Empfänger aus der Verteilerliste abmelden kann – und damit keine weiteren Werbmails mehr enthält. Eigene E-Mail-Adressen dürfen nicht zu Werbezwecken an Dritte verkauft, verliehen oder vermietet werden. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partner (Adressbroker, Marketingunternehmen) für E-Mail Services muss ebenfalls auf die korrekte Einhaltung der Gesetzgebung geachtet werden. Spezielles für die Fax- und SMS-Werbung die den Empfänger direkt stören kann: Von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist dieser Versand gänzlich untersagt Empfehlungen aus der PraxisKunden die in den letzten 12 Monate bestellt haben, dürfen direkt angegangen werden. Kunden die schon länger nichts mehr bestellt haben, sollten im Vorfeld mit einem Informationsmail, ohne Verkaufsangebot, angefragt werden, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich aus der Verteilliste entfernen zu lassen.Der Absender sorgt für die Sicherheit der Kundendaten und seiner Empänger und stellt sicher, dass seine Werbmails virenfrei (Anti-Virus-Software). E-Mail Adressen und Kundendaten unbedingt sicher handeln und verwalten. Die Adressen dürfen auf keinen Fall durch Hacker ausspioniert und so illegal beschafft werden können – Schutz vor fremden Zugriff. Beim ersten Versand eines Werbemails bzw. beim Versand eines „Ankündigungsmails“ teilen Sie dem Empfänger mit, woher seine Adresse stammt (bei eingekauften Adressen unbedingt so verfahren!). Setzen Sie auf solide Mailtechnologie und stellen Sie sicher, dass Ihre Empfänger nicht mehrfacht beschickt werden. Mehrfach das gleiche Mail in der Inbox ist doppelt ärgerlich (Solide Mailtechnologie, regelmäss vor dem Versand Duppletten Check, Blackliste führen). Wenn Ihnen das Know How fehlt, nutzen Sie nicht einfach ein billiges Tool oder eine Software sondern arbeiten Sie mit einem spezialisierten Dienstleister aus der Schweiz oder aus Europa zusammen! Es empfiehlt sich nicht, mit dem billigen dubiosen Anbieter aus Übesee zusammenzu arbeiten, da solche nicht kontrollierbar sind, nicht in die Verantwortung gezwungen werden können – und oft in kurzer Zeit wieder spurlos von der Bildfläche verschwinden. Im Zweifelsfall verzichten Sie lieber auf einen Versand – und damit auch auf möglichen Ärger. Achtung bei gekauften AdressenIm Internet werden riesige Mengen an E-Mail Adressen angeboten – oft ganze Datenbanken oder gar DVD mit Millionen von Adressen, meist zu einem sehr niedrigen Preis. In den meisten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um im Internet illegal gespiderte Adressen handelt, vor deren Benutzung unbedingt abzuraten ist. Auch dann wenn Webseite, Angebot und der allgemeine Eindruck dieser Unternehmen zum Teil durchaus einen seriösen Auftritt haben.Grundsätzlich gilt wie überall der Grundsatz – kommunizieren Sie nur so mit Ihren Kunden, wie sich auch selbst angesprochen werden wollen! |
| Aktualisiert ( Dienstag, 08. Juli 2008 um 11:45 ) |


